Unverkaufte Ware zu vernichten war lange der billigste Weg, ein Lager zu leeren. Für Kleidung und Schuhe ist dieser Weg in der EU seit dem 19. Juli 2026 für große Unternehmen versperrt. Das Verbot steht in der Ökodesign-Verordnung, die vor allem durch den digitalen Produktpass bekannt ist.
Wer betroffen ist
| Unternehmensgröße | Vernichtungsverbot gilt |
|---|---|
| große Unternehmen | seit 19. Juli 2026 |
| mittlere Unternehmen | ab 19. Juli 2030 |
| kleine und Kleinstunternehmen | ausgenommen |
Erfasst sind Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe. „Unverkauft“ meint dabei auch Ware, die zurückgegeben wurde und nicht mehr verkauft wird – also genau das, was nach einer Retourenwelle im Lager liegt.
Große Unternehmen müssen außerdem offenlegen, wie viel unverkaufte Ware sie entsorgen und aus welchen Gründen.
Die Ausnahmen
Vernichten bleibt erlaubt, wenn es einen anerkannten Grund gibt. Die Delegierte Verordnung vom Februar 2026 nennt unter anderem:
- Ware, die gefährlich ist oder gegen Sicherheitsvorschriften verstößt,
- Ware, die so beschädigt ist, dass sie sich nicht reparieren oder aufbereiten lässt,
- Ware, die Schutzrechte verletzt, etwa Fälschungen,
- Ware, die acht Wochen lang erfolglos zur Spende angeboten wurde.
Das Prinzip ist klar: Vernichten ist der letzte Schritt, nicht der erste.
Warum das auch kleinere Händler angeht
Wer klein oder mittelgroß ist, darf heute noch vernichten. Wirtschaftlich sinnvoll ist das selten. Eine Jacke, die als B-Ware für die Hälfte verkauft wird, bringt mehr als eine, die entsorgt wird – und die Entsorgung kostet selbst Geld. Dazu kommt: Wer wächst, rutscht irgendwann in die nächste Größenklasse. Ein Ablauf für B-Ware, der heute aufgebaut wird, muss dann nicht unter Zeitdruck entstehen.
Was mit Rückläufern passieren kann
Bei uns wird jede Retoure geprüft und eingestuft:
| Zustand | Was passiert |
|---|---|
| A – Neuware | zurück auf den Lagerplatz, wieder verkaufbar |
| B – eingeschränkt | gesammelt auf eigenem Platz, bis du entscheidest |
| C – defekt | gesammelt, Entsorgung nur auf deinen Auftrag |
Für B-Ware gibt es mehr Wege als die Tonne:
- Aufbereiten: neu falten, Etikett tauschen, neu verpacken – kleine Arbeit statt Abschreibung.
- Als B-Ware verkaufen: über einen Outlet-Bereich im Shop oder einen Marktplatz mit B-Ware-Kategorie.
- Gebündelt zurück an dich: für Lagerverkauf, Restpostenhändler oder eigene Weiterverwendung.
- Spenden: Für große Unternehmen ist das sogar der Weg zur Ausnahme vom Vernichtungsverbot.
C-Ware entsorgen wir nicht ungefragt. Wenn du die Entsorgung beauftragst, wird sie ausgebucht und dokumentiert – und für Unternehmen mit Offenlegungspflicht ist genau diese Dokumentation nötig.
Was du jetzt tun kannst
- Größenklasse prüfen: Bist du großes, mittleres oder kleines Unternehmen nach EU-Definition?
- B-Ware-Bestand ansehen: Was liegt seit Monaten auf dem B-Ware-Platz, und was ließe sich verkaufen oder aufbereiten?
- Einen Verwertungsweg festlegen, bevor nach dem Weihnachtsgeschäft die Retouren kommen.
- Entsorgungen dokumentieren – mit Grund und Menge, auch wenn du heute noch nicht dazu verpflichtet bist.
Wie man Retourenkosten insgesamt senkt, steht in unserem Artikel Retourenkosten senken. Weitere Pflichten bis Ende 2027 stehen im Fristenkalender 2027, wie wir Retouren prüfen und verwerten, unter Retouren.
Stand: November 2026.
