Die nächsten vierzehn Monate bringen eine ganze Reihe neuer Pflichten. Die meisten kommen aus Brüssel, viele treffen Importeure aus Drittländern härter als Händler, die bei europäischen Lieferanten kaufen. Hier sind die Termine in zeitlicher Reihenfolge – und was du jeweils tun solltest.
Auf einen Blick
| Datum | Was | Wen es trifft |
|---|---|---|
| 9. Dezember 2026 | Neues Produkthaftungsgesetz | Hersteller, Importeure, nachrangig Händler und Fulfillment |
| 30. Dezember 2026 | EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) | große und mittlere Unternehmen |
| 1. Januar 2027 | E-Rechnung: Ausstellungspflicht ab 800.000 € Umsatz | B2B-Händler |
| 18. Februar 2027 | Austauschbare Gerätebatterien | Elektronik mit eingebautem Akku |
| 30. Juni 2027 | EUDR für Klein- und Kleinstunternehmen | kleine Händler mit betroffenen Rohstoffen |
| 11. Dezember 2027 | Cyber Resilience Act voll anwendbar | vernetzte Produkte |
| 14. Dezember 2027 | Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit | alle |
9. Dezember 2026: Neue Produkthaftung
Das neue Produkthaftungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/2853 um. Bundestag und Bundesrat haben es im Oktober 2026 verabschiedet; es gilt für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Für Ware, die vorher in Verkehr gebracht wurde, bleibt es beim alten Recht.
Was sich ändert: Auch Software gilt als Produkt, Haftungshöchstgrenze und Selbstbehalt fallen weg, und Geschädigte müssen weniger beweisen. Für Händler wichtiger ist die Haftungskette: Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, haften der Importeur und der Bevollmächtigte. Gibt es keinen von beiden, haftet nachrangig der Fulfillment-Dienstleister – und Händler und Plattformen haften, wenn sie auf Nachfrage nicht innerhalb eines Monats einen Verantwortlichen in der EU nennen können.
Was du tun solltest: Für jedes Produkt aus einem Drittland muss klar sein, wer in der EU dafür einsteht. Das ist dieselbe Frage wie bei der GPSR – wer sie dort sauber beantwortet hat, ist hier schon weit.
30. Dezember 2026: Entwaldungsverordnung
Die EUDR gilt nach mehreren Verschiebungen ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen, ab dem 30. Juni 2027 für Klein- und Kleinstunternehmen. Betroffen sind Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz samt Folgeprodukten – Holz schließt Papier und Karton ein.
Eine Entwarnung für den Versand: Verpackung, die nur die enthaltene Ware schützt, fällt nicht darunter. Leere Kartons, die als Ware verkauft werden, schon.
Die Sorgfaltserklärung gibt nur ab, wer die Ware erstmals in der EU in Verkehr bringt. Wer also Kaffee, Kakao oder Holzprodukte selbst aus einem Drittland importiert, trägt die volle Pflicht. Wer bei einem europäischen Importeur kauft, muss Lieferanten und Abnehmer dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren.
Was du tun solltest: Sortiment gegen die Rohstoffliste prüfen. Bei eigenen Importen den Lieferanten jetzt nach Geodaten der Anbauflächen fragen – ohne die gibt es keine Sorgfaltserklärung.
1. Januar 2027: E-Rechnung
Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 muss sie ausstellen, wer im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Umsatz hatte; ab 2028 gilt das für alle. Gemeint sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD – ein PDF per Mail ist keine E-Rechnung.
Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen im Inland. Rechnungen an Verbraucher sind ausgenommen, ebenso Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.
Was du tun solltest: Wer an Geschäftskunden verkauft, prüft jetzt, ob Shop oder Warenwirtschaft E-Rechnungen erzeugen können. Reine B2C-Shops sind nicht betroffen.
18. Februar 2027: Austauschbare Gerätebatterien
Nach Artikel 11 der EU-Batterieverordnung müssen Gerätebatterien ab diesem Tag vom Endnutzer leicht entnommen und ersetzt werden können – ohne Spezialwerkzeug. Es gibt Ausnahmen, etwa für Geräte, die dauerhaft im Nassen betrieben werden, und für Medizinprodukte. Händler und Importeure dürfen Geräte, die das nicht erfüllen, ab dem Stichtag nicht mehr in Verkehr bringen.
Zum selben Datum brauchen Gerätebatterien einen QR-Code mit Produktinformationen. Den digitalen Batteriepass brauchen dagegen nur Industrie-, Fahrzeug- und E-Bike-Batterien.
Was du tun solltest: Bei Elektronik und Handyzubehör die Lieferanten fragen, ob die Geräte ab Februar konform sind. Bestand, der vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde, ist davon nicht betroffen – Ware, die danach erst importiert wird, schon. Zur Registrierung bei der stiftung ear steht mehr in unserem Artikel zum Batteriegesetz.
11. Dezember 2027: Cyber Resilience Act
Der Cyber Resilience Act gilt für Produkte mit digitalen Elementen – vom vernetzten Lautsprecher bis zur smarten Steckdose. Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken melden; ab dem 11. Dezember 2027 gilt die Verordnung vollständig.
Händler müssen dann vor dem Verkauf prüfen, ob CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Anleitung und Herstellerangaben vorhanden sind, und dürfen nicht konforme Produkte nicht anbieten. Importeure haben erweiterte Prüfpflichten.
Was du tun solltest: Vernetzte Produkte im Sortiment identifizieren und mit den Lieferanten klären, wer die Konformität sicherstellt.
14. Dezember 2027: Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit
Ab diesem Tag dürfen Produkte, die ganz oder teilweise in Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der EU weder verkauft noch aus ihr ausgeführt werden – unabhängig von der Größe des Unternehmens und vom Vertriebsweg, online eingeschlossen. Behörden können Rücknahme und Entsorgung anordnen.
Die Leitlinien der Kommission dazu stehen noch aus. Eine Verschiebung wird diskutiert, beschlossen ist sie nicht.
Was du tun solltest: Bei Lieferketten in Risikoregionen früh dokumentieren, woher Ware und Vorprodukte stammen.
Was schon gilt
Einige Regeln, die oft noch als „kommend“ beschrieben werden, gelten bereits:
- Produktsicherheit (GPSR) seit Dezember 2024 – siehe GPSR-Pflichtangaben.
- Barrierefreiheit von Onlineshops seit Juni 2025.
- EU-Verpackungsverordnung (PPWR) seit 12. August 2026. Die Registrierung in Deutschland bleibt Pflicht – siehe Verpackungsgesetz und LUCID. Die Leerraum-Grenze von 50 Prozent für Versandverpackungen kommt erst 2030.
- Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung und Schuhe seit Juli 2026 – zunächst nur für große Unternehmen.
- Pauschalzoll auf Kleinsendungen seit Juli 2026 – siehe EU-Zollreform.
Und der digitale Produktpass? Er ist beschlossen, aber die Regeln für die ersten Produktgruppen – Textilien und Stahl – stehen noch aus. Mit echten Pflichten für Händler ist kaum vor 2028 zu rechnen.
Was wir dazu beitragen
Die meisten dieser Pflichten liegen bei dir als Händler oder Importeur. Wo wir Teil der Kette sind, sehen wir hin: Im Wareneingang fällt auf, wenn Kennzeichnungen fehlen, und bei Importen über uns liegen Handelsrechnungen und Zollunterlagen gesammelt vor – für EUDR und Produkthaftung ist das oft die halbe Dokumentation.
Stand: Oktober 2026. Termine nach den Rechtstexten und Veröffentlichungen von EU-Kommission, Bundestag und Kammern; Verschiebungen sind bei einzelnen Regeln möglich.
