Recht

Verpackungsgesetz und LUCID: Warum die Registrierung bei dir bleibt

Auch wenn der Fulfiller verpackt, bleibt die Registrierung in LUCID beim Händler. Was zu lizenzieren ist, warum Versandkartons dazugehören und was wir prüfen müssen.

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Verpackungsgesetz (VerpackG) und die Angaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Es ist die häufigste Fehlannahme beim Wechsel ins Fulfillment: „Ihr verpackt, also lizenziert ihr auch." Tut ihr nicht – und wir dürfen es auch nicht für dich tun.

Warum die Pflicht beim Händler bleibt

Wer in Deutschland verpackte Ware an private Endverbraucher verkauft, gilt als Hersteller der Verpackung. Drei Schritte folgen daraus:

  1. Vor dem ersten Verkauf im Verpackungsregister LUCID registrieren – kostenlos.
  2. Die Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren.
  3. Die lizenzierten Mengen an LUCID melden – dieselben wie beim dualen System.

Das Paket geht in deinem Namen an deinen Kunden. Dass wir es gepackt haben, ändert daran nichts.

Versandverpackung zählt mit

Hier wird gern zu knapp kalkuliert. Zu lizenzieren sind nicht nur Produktverpackungen, sondern auch die Versandverpackungen: Karton, Füllmaterial, Klebeband. Also genau das Material, das in unserem Lager um deine Ware kommt.

Welche Mengen das bei dir ungefähr sind, können wir dir sagen – wir wissen, wie viele Pakete welcher Größe für dich rausgehen. Schätzen musst du das nicht.

Die Prüfpflicht, die uns trifft

Fulfillment-Dienstleister müssen prüfen, ob ihre Kunden im Verpackungsregister registriert sind, und dürfen für nicht registrierte Händler nicht tätig werden. Das ist kein Ermessen auf unserer Seite.

Deshalb fragen wir beim Onboarding die LUCID-Registrierungsnummer ab. Sie steht in deinen Firmendaten und wird dort einmal eingetragen. Fehlt sie, können wir nicht anfangen – und das ist der unangenehmste Zeitpunkt, es zu merken.

So gehst du vor

  1. Auf verpackungsregister.org in LUCID registrieren.
  2. Vertrag mit einem dualen System abschließen und die erwarteten Mengen lizenzieren – Produkt- und Versandverpackung.
  3. Die Mengen in LUCID melden.
  4. Die Registrierungsnummer bei uns in den Firmendaten eintragen.

Schritt 1 dauert Minuten, Schritt 2 hängt am dualen System. Wenn ein Wechsel ins Fulfillment ansteht, fang damit früh an – nicht in der Woche, in der die erste Palette kommt.

Was die Verpackung selbst kostet, siehst du im Kostenrechner als eigene Position.

Stand: Oktober 2026. Bist du Kunde, stehen die Details im Dashboard unter Guide → Recht & Compliance.

Fragen zu deinem Konto?

Im kostenfreien Fulfillment-Audit sehen wir uns deine Kanäle, Mengen und Anbindungen an – und sagen dir, was ein Wechsel bei dir konkret bedeutet.