Recht

EPR in Frankreich und Österreich: Was beim Versand ins Nachbarland zählt

Frankreich verlangt eine IDU-Nummer in den AGB und das Triman-Logo, Österreich einen Bevollmächtigten. Beides betrifft deutsche Händler, die dorthin versenden.

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der französische Code de l'environnement und die österreichische Verpackungsverordnung.

Die Registrierung in LUCID deckt Deutschland ab – und nur Deutschland. Wer nach Frankreich oder Österreich versendet, fängt dort von vorn an. Beide Länder lösen das unterschiedlich, und beide haben einen Punkt, an dem es für deutsche Händler unerwartet konkret wird.

Frankreich vergibt je Produktkategorie – dort „filière" – eine IDU, einen identifiant unique. Rechtsgrundlage ist Art. L541-10-13 des Code de l'environnement aus dem Anti-Abfall-Gesetz AGEC; die Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2022. Geführt wird das Register SYDEREP von der Umweltagentur ADEME.

Zwei Dinge daran überraschen regelmäßig:

Du beantragst die IDU nicht bei der ADEME. Sie entsteht, wenn du einem Éco-organisme beitrittst – das meldet dich an und übermittelt die Daten. Der Weg führt also über die Systembeteiligung, nicht über eine Behörde.

Die Nummer muss sichtbar sein. Sie gehört in die AGB beziehungsweise die conditions générales de vente und auf die Website. Wer über französische Marktplätze verkauft, braucht sie ohnehin: Plattformen müssen seit 2022 für Verkäufer ohne IDU die Pflichten selbst übernehmen oder ein Register der Nummern führen – in der Praxis werden Angebote ohne IDU abgelehnt. Welche Unternehmen registriert sind, ist öffentlich einsehbar.

Dazu kommt die Kennzeichnung: **Triman-Logo und Sortierhinweis (Info-tri), nach Art. L541-9-3 seit 2022, und zwar auf Französisch**. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Deutschland verkauft und versendet wird.

Angekündigt ist außerdem eine eigene REP für gewerbliche und industrielle Verpackungen ab 2027, mit Beitritt zu einem Éco-organisme bis Ende 2026. Der zugehörige Erlass war bei unserer Recherche noch nicht veröffentlicht – wer B2B nach Frankreich liefert, sollte das im Blick behalten.

Österreich: der Bevollmächtigte

Österreich geht einen anderen Weg. Nach § 16b der Verpackungsverordnung müssen ausländische Versandhändler einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen, der dort für die Verpackungspflichten einsteht. Das gilt für Verpackungen, die seit dem 1. Januar 2023 in Österreich in Verkehr gebracht werden.

„Ausländisch" heißt dabei: Sitz außerhalb Österreichs. Deutschland zählt dazu – die Pflicht trifft nicht nur Händler aus Drittländern.

Sie greift außerdem unabhängig vom Verpackungsmaterial für bestimmte Einwegkunststoffprodukte wie Feuchttücher, Luftballons und Tabakprodukte.

Zwei Details, die im Alltag wichtiger sind, als sie klingen:

  • Du kannst nur einen Bevollmächtigten gleichzeitig haben.
  • Bestellung, Wechsel und Beendigung wirken erst mit Ablauf eines Kalenderquartals. Ein Wechsel muss also lückenlos geplant werden – fällt die Bevollmächtigung weg, ohne dass die nächste greift, entsteht eine Lücke, in der du unversorgt bist.

Wer das kurzfristig regeln will, scheitert am Kalender. Das ist eine Sache für die Planung, nicht fürs Tagesgeschäft.

Die EU zieht nach

Was Österreich mit dem Bevollmächtigten vorgemacht hat, gilt seit dem 12. August 2026 in der ganzen EU: Nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt als Hersteller, wer verpackte Ware im Fernabsatz an Endkunden in einem anderen Mitgliedstaat liefert. Er muss sich dort registrieren und, wenn er dort keine Niederlassung hat, einen Bevollmächtigten benennen. Frankreich und Österreich sind damit nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel – wer in weitere EU-Länder versendet, sollte dort dieselbe Frage stellen.

Was das mit uns zu tun hat

Pakete nach Österreich und Frankreich verlassen unser Lager in Georgsmarienhütte wie jede andere Sendung, nach Österreich zum Beispiel mit DHL Paket International. Am Packtisch ändert sich dadurch nichts – die Pflichten hängen an dir als Händler, nicht am Lager.

Was wir beitragen können, sind die Mengen: Wie viele Sendungen mit welchem Verpackungsgewicht in welches Land gegangen sind, steht bei uns. Für die Meldungen ist das die halbe Arbeit. Frag danach, bevor du schätzt.

Was du jetzt tun kannst

  1. Versendest du nach Frankreich? IDU über ein Éco-organisme klären, Nummer in AGB und Website eintragen, Triman und Info-tri auf Französisch prüfen.
  2. Versendest du nach Österreich? Bevollmächtigten bestellen – und den Quartalsrhythmus einplanen.
  3. In beiden Fällen: Mengen bei uns abfragen, statt zu schätzen.

Stand: Oktober 2026. Die Angaben beruhen auf Recherchen vom 13. und 22.10.2026; die Quellen sind in der Redaktion hinterlegt.

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