Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung – kurz GPSR. Sie betrifft nicht nur Hersteller, sondern jeden, der in der EU an Verbraucher verkauft. Und sie betrifft auch uns: Fulfillment-Dienstleister sind in der Verordnung ausdrücklich als Wirtschaftsakteure genannt.
Was ins Angebot muss
Drei Dinge, die auf der Produktseite stehen müssen, nicht erst im Paket:
- Name und Kontaktdaten des Herstellers. Bei Ware von außerhalb der EU zusätzlich die verantwortliche Person in der EU.
- Produktkennzeichnung – Typ-, Chargen- oder Seriennummer, damit ein Produkt im Fall einer Rückrufaktion identifizierbar ist.
- Warn- und Sicherheitshinweise in der Sprache des Käufers. Nicht auf Englisch, wenn du nach Deutschland verkaufst.
Dazu brauchst du eine Stelle, über die Behörden und Kunden dich bei Sicherheitsfragen erreichen. Eine Adresse, die niemand liest, erfüllt den Zweck nicht.
Die verantwortliche Person in der EU
Das ist der Punkt, an dem es für Importeure konkret wird. Produkte aus Drittländern dürfen nur in den Verkehr, wenn es in der EU jemanden gibt, der für die Konformität erreichbar ist – mit Name und Anschrift auf dem Produkt, der Verpackung oder einem Begleitdokument.
Wer selbst aus Asien importiert, ist diese Person in der Regel selbst. Dann gehört die eigene Anschrift auf das Produkt, und zwar bevor die Ware im Lager liegt. Nachträglich etikettieren ist möglich, aber es ist eine Sondertätigkeit und kostet Geld, das man sich beim Einkauf sparen kann.
Was wir im Wareneingang prüfen
Wir sind Teil der Kette, deshalb sehen wir hin. Im Wareneingang fällt auf, wenn Kennzeichnungen fehlen, und wir sagen es dir, bevor die Ware ins Regal geht. Was wir nicht können: die Konformität deiner Produkte beurteilen. Dass die Ware die Sicherheitsanforderungen erfüllt, muss vor der Bestellung beim Lieferanten geklärt sein.
Besonders genau wird es bei Spielzeug und Elektronik – dort kommen zu den GPSR-Angaben weitere Kennzeichnungspflichten hinzu.
Was du jetzt tun kannst
- Ein Angebot öffnen und prüfen: Steht der Hersteller mit Kontaktdaten drin?
- Bei Drittlandware: Ist die verantwortliche Person in der EU benannt, und steht sie auf dem Produkt?
- Sind Warnhinweise in der Sprache des Zielmarkts vorhanden?
Wenn du dabei Lücken findest, sag uns, welche Artikel betroffen sind – dann sehen wir im Bestand nach, was davon bei uns liegt.
Stand: Oktober 2026. Bist du Kunde, stehen die Details im Dashboard unter Guide → Recht & Compliance.
