Ohne Aufschubkonto sind Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei jeder Einfuhr sofort fällig. Meistens legt der Spediteur sie aus – und berechnet sie weiter, samt Vorlageprovision. Bei regelmäßigen Importen ist das teuer und unübersichtlich.
Mit einem eigenen Aufschubkonto – Zahlungsaufschub nach Art. 110 Buchstabe b Unionszollkodex – sammelt der Zoll die Abgaben eines Monats und zieht sie gesammelt später ein.
Lohnt sich das für dich?
Der Zoll setzt ein wirtschaftliches Bedürfnis voraus: in der Regel mindestens zwei Einfuhren im Monat oder 25 im Jahr. Dazu brauchst du eine EORI-Nummer.
Unter dieser Schwelle bleibt es beim Weg über den Spediteur – und das ist dann auch in Ordnung.
Die Fristen, auf die es ankommt
| Abgabe | Fällig |
|---|---|
| Zoll und Einfuhrverbrauchsteuern | spätestens am 16. Tag des Folgemonats |
| Einfuhrumsatzsteuer | spätestens am 26. Tag des zweiten Folgemonats, wenn das Konto ausschließlich dafür genutzt wird (§ 21 Abs. 3a UStG) – sonst wie der Zoll |
Der zweite Fall ist der eigentliche Liquiditätsvorteil: Bis zu knapp zwei Monate zwischen Einfuhr und Zahlung, in denen die Ware schon verkauft sein kann. Eingezogen wird per SEPA-Firmenlastschrift.
So beantragst du es
- Gesamtsicherheit beantragen. Der Zahlungsaufschub setzt eine Sicherheit nach Art. 95 UZK voraus – meist eine Bankbürgschaft oder die Bürgschaft eines Versicherers. Die Höhe richtet sich nach den Abgaben aus rund sechs Wochen regelmäßiger Einfuhren. Zuständig ist das Hauptzollamt am Ort deiner Hauptbuchhaltung.
- Antrag auf laufenden Zahlungsaufschub mit Formular 0580 beim zuständigen Bewilligungs-Hauptzollamt – davon gibt es bundesweit sieben, zuständig nach Firmensitz. Dazu: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, der Antrag auf Gesamtsicherheit und ein SEPA-Firmenlastschriftmandat (Formular 032020).
- Bewilligung und Aufschubnummer kommen vom Zoll.
- Aufschub-BIN beantragen mit Formular 0873 oder über den Internetantrag des Zolls. Die BIN ersetzt im Zollsystem ATLAS deine Unterschrift; je Aufschubkonto gibt es eine eigene.
Rechne mit Wochen, nicht Tagen – vor allem Schritt 1 hängt an deiner Bank.
Was eLogix damit macht
Liegt die Bewilligung vor, hinterlegst du Aufschubnummer und BIN in deinen Firmendaten und bestätigst, dass wir beziehungsweise unser Verzollungspartner Einfuhrabgaben darüber anmelden dürfen. Die BIN speichern wir verschlüsselt und zeigen sie nicht wieder an.
Ohne hinterlegtes Konto verzollen wir wie bisher über das Konto unseres Partners und berechnen die Abgaben weiter – es geht also auch ohne, es ist nur teurer.
Wie sich das auf eine konkrete Sendung auswirkt, rechnest du im Importrechner durch; der Ablauf vom Hafen ins Lager steht unter Warenimport.
Stand: Oktober 2026. Bist du Kunde, steht die Anleitung mit allen Formularen im Dashboard unter Guide → Transportlogistik.
