Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Handelsverband Deutschland (HDE) haben am 15. Oktober 2026 gemeinsam ein Zehn-Punkte-Programm vorgelegt. Die Botschaft ist kurz: Am Recht fehlt es nicht, sondern an seiner Durchsetzung. Wer aus einem Drittstaat an Kunden in der EU verkauft, soll dieselben Pflichten haben wie ein europäisches Unternehmen – bei Produktsicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz – und bei Verstößen auch dafür haften.
Worum es geht
Ein Händler in Deutschland muss Herstellerangaben ins Angebot schreiben, Verpackungen lizenzieren, Elektrogeräte registrieren und Steuern zahlen. Ein Anbieter, der direkt aus Asien versendet, muss das auf dem Papier auch – nur ist er bei einem Verstoß oft schlicht nicht erreichbar. Das, so die Verbände, verzerrt den Wettbewerb zulasten derer, die sich an die Regeln halten.
Dirk Binding vom DIHK verlangt deshalb, dass Verstöße schneller verfolgt und spürbar bestraft werden. Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE, sieht die Behörden in der Pflicht, den vorhandenen Rahmen mit den Mitteln auszuschöpfen, die sie schon haben. Neue Bürokratie für Unternehmen im Binnenmarkt soll ausdrücklich nicht entstehen.
Die wichtigsten Forderungen
In Deutschland:
- Risikobasierte Marktüberwachung – kontrolliert werden soll dort, wo Verstöße wahrscheinlich sind oder große Mengen in den Markt kommen.
- Taskforces in den Bundesländern und klar verteilte Zuständigkeiten.
- Mehr Personal und bessere Technik für den Zoll.
- Eine zentrale digitale Meldestelle, an die Unternehmen Verdachtsfälle melden können und die die Hinweise an die zuständige Behörde weiterleitet.
- Systematische Kontrollen in Fulfillment-Centern und mehr Testkäufe.
Auf EU-Ebene:
- Das Warnsystem Safety Gate für gefährliche Produkte verbessern.
- Die Instrumente des Digital Services Act gegenüber Plattformen konsequenter nutzen.
Alles davon soll im Rahmen des geltenden Rechts und damit kurzfristig umsetzbar sein.
Was das für dich als Händler heißt
Wer seine Ware in einem Lager in der EU hat, ist für Behörden greifbar – das ist der Kern der Forderung. Für Händler, die sauber arbeiten, ist das eine gute Nachricht: Wenn die Pflichten für alle gelten, verschwindet ein Teil des Preisvorsprungs, den Direktversender heute haben.
Es heißt aber auch: Kontrollen in Fulfillment-Centern treffen die Ware, die dort liegt – also auch deine. Wenn der Plan umgesetzt wird, wird häufiger jemand nachsehen, ob Kennzeichnung und Angaben stimmen. Lücken, die bisher niemandem aufgefallen sind, werden dann teuer.
Was du jetzt tun kannst
- Kennzeichnung prüfen: Stehen Hersteller und – bei Drittlandware – die verantwortliche Person in der EU auf dem Produkt? Was dazugehört, steht in unserem Artikel zu den GPSR-Pflichtangaben.
- Registrierungen prüfen: Verpackungsregister LUCID, bei Elektrogeräten und Batterien die entsprechenden Register. Zum Verpackungsgesetz haben wir einen eigenen Artikel.
- Vor dem Einkauf klären, nicht danach: Was beim Lieferanten fehlt, lässt sich im Lager nur als Sondertätigkeit nachholen.
Im Wareneingang sehen wir hin und sagen dir, wenn Kennzeichnungen fehlen, bevor die Ware ins Regal geht. Die Konformität deiner Produkte beurteilen können wir nicht – die bleibt deine Verantwortung als Inverkehrbringer.
Quelle: Gemeinsames Zehn-Punkte-Programm von DIHK und HDE vom 15. Oktober 2026, berichtet u. a. von etailment. Stand: Oktober 2026.
